Leucht-Halsriemen 2.1
Bisher gab es keine intelligente Möglichkeit, um das Pferd von vorne sichtbar zu beleuchten oder mit reflektierenden Materialien zu kennzeichnen. Immer wieder mussten wir bei bisherigen Produkten feststellen, dass die Anforderungen für eine optimale Sichtbarkeit nicht genügen.
Mit unserem Leucht-Halsriemen erreichen Sie die bestmögliche Sichtbarkeit, um Ihr Pferd frontseitig, auf Brusthöhe des Pferdes, sinnvoll zu beleuchten.
Das Wichtigste in der Zusammenfassung:
Gebrauchsanweisungen Leucht-Halsriemen
Schützen Sie sich und Ihr Pferd in der Dunkelheit oder Dämmerung, bei Nebel oder Regen! Heben Sie sich von der Dunkelheit ab und machen Sie sich und Ihr Pferd aus grosser Distanz sichtbar. Sei es in der Nähe von Strassen für andere Verkehrsteilnehmer, im Wald für lauernde Jäger, bei Fussgängern auf dem Spaziergang im Wald mit freilaufenden Hunden oder auch gegenüber Fahrradfahrern im Wald.
Alle werden Ihnen für die vorzeitige Sichtbarkeit dankbar sein, damit sie sich auf die bevorstehende Situation oder Kreuzung vorbereiten können.
Version 2.1:
Bei dieser Version wurde die LED-Technologie verbessert, welche einen reibungslosen Betrieb garantiert.
Produktinformationen:
Grösse: Einheitsgrösse / Umfang ca. 154 cm
Pony / Cob: ab Stockmass ca. 110cm
Full: bis Stockmass ca. 180cm geeignet
- Grundfarbe fluoreszierendes Gelb / Farbe der LEDs: siehe Auswahl
- Länge: ca. 154 cm exkl. 8 cm Klettverschluss zuschneidbar.
- Betriebszeit: Unter optimalen Bedingungen und mit qualitativ hochwertigen Batterien beträgt die Betriebszeit ca. 40 Stunden.
- 4 Batterien Typ Knopfzellenbatterien Typ 2032 (in jedem Handel erhältlich oder bei uns mit Tiefpreisgarantie - siehe Link hier: https://animal-light.ch/Batterien-Typ-CR2032-Set-r-5-Stueck)
- Sehr starke Leuchtkraft
- Zusätzlich reflektierend
- Leuchtsequenzen: Dauerlicht, langsames oder schnelles Blinken
- Gewicht: 70 Gramm
- Sehr robustes Material: Nylon
- 100% wasserdicht
Lieferumfang:
1x Leucht-Halsriemen inkl. 4 eingesetzte Knopfzellenbatterien sowie 4 Ersatzbatterien.
Strassenverkehrsverordnung: Art. 53 Abs. 2 VRV «Nachts und wenn die Witterung es erfordert, hat der Reiter und der Führer eines Tieres wenigstens auf der dem Verkehr zugewendeten Seite ein von vorne und hinten sichtbares, nicht blendendes gelbes Licht zu tragen. Das Reittier ist zudem mit rückstrahlenden Gamaschen zu versehen. Bei Reiterkolonnen und Tiergruppen muss wenigstens links vorne und hinten ein gelbes Licht verwendet werden.» Die Prüfung der Gesetzeskonformität der geführten Ausrüstung explizit bei der Verwendung im Strassenverkehr ist Sache des jeweiligen Nutzers.
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